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Sehr geehrte Damen und Herren,

die forensischen Stationen des Isar-Amper-Klinikums unterteilen sich in die zwei Fachbereiche, §63 StGB und §64 StGB.
Falls Ihr Angehöriger in einer unserer zwei Kliniken untergebracht ist, können Sie sich hier Informationen einholen und/oder bei weiteren Fragen Kontakt zu uns aufnehmen.

Häufige Fragen von Angehörigen und Besuchern forensischer Patienten

§ 63 StGB

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

§ 64 StGB

Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. 

Sie als Angehörige

Für viele ist die Unterbringung eines Angehörigen in der Forensik eine völlig neue Situation. Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe, nicht nur unsere Patienten, sondern auch Sie zu unterstützen.

Im Anhang finden Sie deshalb Infomaterial rund um das Thema "Forensische Psychiatrie“. Bei allgemeinen Fragen können Sie sich entweder telefonisch oder persönlich mit den Kollegen der Angehörigenarbeit in Verbindung setzen:

Für patientenbezogene Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Behandlungsteam.
Für die kommende Zeit wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mail: Angehoerigenarbeit-MRV.IAK-KMO(at)kbo.de 

 

Informationen

Broschüre für Besucherinnen (Herausgeber: kbo-Isar-Amper-Klinikum)
Informationen zu den Patient*innenfürsprechern
Hinweise für untergebrachte Personen im Maßregelvollzug (Herausgeber ZBFS)
Informationen für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Bayern